Wegen der vom Bundesrat angeordneten Ladenschliessungen fielen bei vielen Unternehmen ab Mitte März die Einnahmen weg. Die Ausgaben reduzierten sich aber nur wenig. Folge: Viele Firmen kämpften gegen die Zahlungsunfähigkeit. Damit sie nicht Konkurs anmelden mussten, beschloss der Bundesrat im April mit der «Covid-19-Verordung Insolvenzrecht» verschiedene Massnahmen: Überschuldete Firmen mussten die Bilanz nicht deponieren und damit Konkurs anmelden, wenn Aussicht bestand, dass die Überschuldung bis Ende Jahr behoben ist. Zudem konnten kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beim Gericht ein Gesuch für eine sogenannte Covid-19-Stundung stellen. Wurde sie bewilligt, durfte das Unternehmen für drei bis sechs Monate nicht betrieben werden. Auch eine Konkurseröffnung war nicht möglich (K-Tipp 10/2020).
Recht der Gläubiger höher gewichtet
Diese Massnahmen galten ab dem 20. April – befristet bis zum 19. Oktober. Ende September erteilte das Parlament dem Bundesrat die Kompetenz, über dieses Datum hinaus Massnahmen «zur Verhinderung von Massenkonkursen und zur Stabilisierung der Schweizer Wirtschaft und Gesellschaft» zu erlassen. So steht es im «Covid-19-Gesetz».
Von dieser Möglichkeit wollte der Bundesrat aber keinen Gebrauch machen. Am 14. Oktober beschloss er, die Dauer der Massnahmen nicht zu verlängern. «Die Unternehmen hatten genug Zeit, um sich auf die neue Situation einzustellen», begründet David Rüetschi vom Bundesamt für Justiz den Entscheid. «Neben der Erleichterung für Unternehmen bedeuteten die Massnahmen auch einen schwerwiegenden Eingriff in die Rechte der Gläubiger. Diese Situation wollte man beenden», so Rüetschi.
Mit dem Ende der Massnahmen gilt nun wieder das bisherige Recht: Eine «Covid-19-Stundung» ist nicht mehr möglich. Und Unternehmen, die immer noch überschuldet sind, müssen nun die Bilanz beim Gericht deponieren.
Droht nun eine Konkurswelle? Eine Umfrage des Wirtschaftsverbands Economiesuisse ergab, dass in den nächsten Monaten rund fünf Prozent der Unternehmen von der Insolvenz bedroht sind. «Das Konkursrisiko hängt stark von der Branche ab», so Verbandssprecher Rudolf Minsch. Besonders in der Eventbranche und im Gas-trogewerbe werde es mehr Konkurse geben.
«Vom Bundesrat enttäuscht»
Ähnlich düster sind die Aussichten in der Reisebranche: Laut einem Bericht der Zürcher Beratungsfirma Hanser Consulting AG sind 40 Prozent der Schweizer Reisebüros «akut gefährdet» («Saldo» 15/2020).
Hotelleriesuisse- Sprecherin Nicole Brändle Schlegel schätzt, dass zurzeit allein in den Städten rund 140 Hotelbetriebe vom Konkurs bedroht sind. «Wir sind enttäuscht vom Entscheid des Bundesrats. Die Massnahmen hätten betroffenen Betrieben etwas Luft verschafft und dazu beigetragen, eine Konkurswelle zu verhindern.»
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