Die SBB preisen in Inseraten gross ihre «Tageskarte für 2» zu «nur 75 Franken» an. Erst das Kleingedruckte macht klar: Eine der beiden gemeinsam reisenden Personen muss ein Halbtaxabo haben, sonst gilt der Preis nicht. Erstattung und Umtausch sind bei dieser Tageskarte nicht möglich. Und ihre Gültigkeit ist befristet.
Der Reiseveranstalter Hotelplan bewirbt in Zeitungsanzeigen mehrere Pauschalangebote für die Herbst- und Wintersaison. Ganz klein ist unter anderem beigefügt: In den angegebenen Preisen sind die Kosten für Transfers und allfällige Visa meist nicht enthalten. Die Zeitschrift «Saldo» hat erst vor wenigen Wochen aufgezeigt, dass solche Kosten durchaus ins Geld gehen können («Saldo» 16/19).
Renault publiziert Inserate für Nutzfahrzeuge zu Preisen ab 14 300 Franken. Dem Kleingedruckten ist zu entnehmen, auf welche Modellvarianten sich die Preise beziehen, dass die Mehrwertsteuer nicht inbegriffen ist und dass die Angebote nur für Geschäftskunden gelten.
Gegen die Interessen der Konsumenten
Diese aktuellen Beispiele zeigen: Ohne die präzisierenden Informationen würden die Leser über die wirklichen Kosten getäuscht. Die Unternehmen machen das nicht freiwillig, sondern weil die geltende Preisbekanntgabeverordnung sie dazu verpflichtet.
Den Werbeagenturen und ihren Auftraggebern ist es allerdings schon lange ein Dorn im Auge, in der Werbung mit Preisen solche Angaben machen zu müssen – und damit die verführerischen Versprechungen zu relativieren.
Jetzt dürfen sie sich die Hände reiben: Das Parlament stimmte diesen Herbst nämlich einem Vorschlag des Tessiner CVP-Ständerats Filippo Lombardi zu. Lombardi ist Präsident des Dachverbands der Werbebranche. Er verlangt, dass diese präzisierenden Angaben in der Werbung mit Preisen künftig «nicht mehr einzeln auf jedem Werbemittel selber kommuniziert werden» müssen. Bei Plakat- und Inseratewerbung sollen neu Verweise auf Internetseiten genügen, auf denen zu lesen ist, für welche Waren oder Dienstleistungen und unter welchen Bedingungen der beworbene Preis gilt.
Die Berner SP-Nationalrätin Flavia Wasserfallen kritisiert das: Lombardis Vorstoss ziele «darauf ab, die gesetzlichen Vorgaben einseitig zugunsten der Werbebranche und entgegen den Interessen der Konsumenten zu vereinfachen». Die Branche wolle sich schlicht und einfach von Auflagen befreien, die dazu dienten, den Lesern vollständige Informationen über den Preis und dessen Bedingungen zu garantieren.
Das sieht Andrea Gmür von der CVP anders. Die frisch gewählte Luzerner Ständerätin argumentiert, bei Lombardis Vorstoss gehe es vor allem darum, «die Preisbekanntgabeverordnung wieder praxistauglich zu gestalten». Auf Werbeplakaten etwa seien die heute notwendigen Angaben «teils verwirrlich und schwer lesbar».
Weniger statt mehr Preistransparenz
Nur: Die Werber hätten es schon heute in der Hand, die präzisierenden Pflichtangaben zu beworbenen Preisen auf den Plakaten und in Inseraten besser lesbar zu drucken. Und sie dürfen diese Angaben schon heute im Internet gut lesbar und leicht verständlich darstellen. Dazu muss man sie nicht von Plakaten und Anzeigen verbannen. Der Vorstoss von Lombardi zeigt: Die Werber wollen weniger Preistransparenz – nicht mehr.