Ein Mann war zuerst Berufsoffizier, dann arbeitete er in der Privatindustrie. Später wurde er invalid und erhielt eine Rente der staatlichen Invalidenversicherung (IV) und der Militärversicherung.



Nun wollte der Mann von der Pensionskasse, in der er während seiner Zeit in der Privatindustrie versichert war, einen Vorbezug für den Kauf von Wohneigentum machen. Dieser wurde ihm verweigert.



Zu Recht, sagt das Bundesgericht. Denn es gilt der Grundsatz: Wenn bereits ...