Über Ostern ging es bei der Postfinance drunter und drüber. Die Software-Umstellung lief – entgegen allen Beteuerungen – nicht reibungslos ab. So belastete der Staatsbetrieb vielen Kunden fälschlicherweise Kontoführungsgebühren. Aber nur im März, wie die Postfinance kürzlich gegenüber dem K-Tipp sagte (K-Tipp 18/2018).
Doch jetzt zeigt sich: Die Postfinance verlangte die Gebühr von 5 Franken schon vorher zu Unrecht – zum Beispiel im Fall von Caroline Mühlematter (Name geändert) aus dem Kanton Thurgau.
Bis Ende dieses Jahres sind Kunden, die bei der Postfinance im Monatsdurchschnitt ein Vermögen von 7500 Franken besitzen, von der Kontoführungsgebühr befreit. Die Postfinance eröffnete das Konto von Caroline Mühlematter am 5. Dezember 2017. Am 11. Dezember 2017 zahlte die Kundin 10 000 Franken ein. Im Durchschnitt betrug ihr Vermögen bei der Post zwischen dem 5. und dem 31. Dezember 7692 Franken.
Die Post rechnet falsch
Die Postfinance berechnete den Durchschnitt aber für die Zeit vom 1. bis zum 31. Dezember. Also auch für die Zeit, als Mühlematters Konto noch gar nicht existierte. Und kam so auf einen Durchschnitt von 6667 Franken. Deshalb verlangte sie die 5 Franken für «Vermögen kleiner als CHF 7500». Aber unabhängig vom Vermögen: Die Postfinance hätte die Kontoführungsgebühr sowieso nicht verlangen dürfen. Denn sie sagt: «Wir erlassen den Kunden die Gebühr im Eröffnungsmonat schon seit Jahren.»
Eröffnungsmonat war der Dezember. Die Postfinance dagegen behauptet, das Konto sei schon im November eröffnet worden. Doch das ist falsch. Der Kontoauszug, der dem K-Tipp vorliegt, beweist, dass das Konto erst am 5. Dezember eröffnet worden ist.
Die Postfinance beantwortete die Fragen des K-Tipp auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht. «Wir werden die Details direkt mit unserer Kundin aufarbeiten», schrieb die Postbank nur.
Gebühren immer kontrollieren
Tipp: Kontrollieren Sie die Gebühren der Postfinance immer – vor allem aber ab Anfang Jahr. Denn ab diesem Zeitpunkt erhöht sie ihre Gebühren und führt neue ein.