Immer wieder weigern sich Detailhändler, Elektroschrott zurückzunehmen. Diese Erfahrung machte kürzlich Monika Etter aus Heiden AR, als sie ihr elektrisches Massagekissen im Interdiscount in St. Margrethen SG zurückgeben wollte. «Ich protestierte, doch es half nichts», sagt sie. Dabei ist die Rücknahme in der Entsorgungsverordnung klar geregelt: «Händler müssen Geräte der Art, die sie im Sortimente führen, kostenlos zurücknehmen.» Interdiscount, der Massagekissen im Sortiment führt, will seine Läden nun nochmals auf die Rücknahmepflicht hinweisen, sagt Sprecherin Andrea Bergmann.