Es kommt darauf an. Der Vermieter darf nur Nebenkosten in Rechnung stellen, die mit dem Gebrauch der Wohnung zusammenhängen – also etwa die Kosten für den Wasser­verbrauch. Wasser-Grund­gebühren müssen Sie dann nicht bezahlen, wenn ­diese unabhängig vom Verbrauch anfallen und beispielsweise an den Wert der Liegenschaft gekoppelt sind. Wichtig: Mieter ­müssen generell nur jene Nebenkosten zahlen, die im Mietvertrag ausdrücklich aufgezählt sind. Ein Merkblatt «Zulässige und unzulässige Nebenkosten» finden Sie im Internet auf www.mieterverband.ch " Mietrecht & Beratung " Ratgeber Mietrecht " Unterlagen & Tools " Merkblätter.