Ja. Das Bundesgesetz «über die Förderung von Turnen und Sport» verlangt, dass an den Volks- und Mittelschulen wöchentlich mindestens drei Stunden Turn- und Sportunterricht erteilt werden. Zudem müssen die Kantone für zusätzliche Schulsportangebote sorgen – zum Beispiel für Sporttage und Sportlager. Ein Sportlager-Obligato­rium bedarf allerdings der Grundlage in einem kantonalen Gesetz.

Wichtig: Ein für obli­gatorisch erklärtes Skilager muss während der Schulzeit durchgeführt werden und darf den Eltern keine erheblichen Kosten verursachen. Ausserdem muss den Schülern im Lager ­ermöglicht werden, allfäl­lige Speisevorschriften zu befolgen und religiöse Handlungen vorzunehmen. Eine Teilnahme am Sonntag darf nicht für obligatorisch erklärt werden.

Wird ein Kind aus irgendwelchen Gründen von der Teilnahmepflicht dispensiert, muss es während dieser Zeit einen ­Ersatzunterricht besuchen.