Schutz auch ohne Velovignette
Velos benötigen ab 1. Januar 2012 keine Vignette mehr. Schadenfälle übernimmt künftig die private Haftpflichtversicherung – sofern man eine hat.
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K-Tipp 17/2011
18.10.2011
Letzte Aktualisierung:
19.10.2011
Daniel Jaggi
Die Haftpflichtversicherungen decken Schäden, die der Verursacher anderen Personen oder Gegenständen von Fremden zufügt. Ausgeschlossen waren bislang Schäden durch Velofahrer. Sie wurden durch die Versicherung der Velovignette gedeckt. Doch 2012 wird der Fahrradkleber abgeschafft. Damit besteht kein obligatorischer Haftpflichtschutz mehr. Veloschäden sollen neu die Privathaftpflichtversicherungen übernehmen – so hat es das Parlament beschlossen.
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Die Haftpflichtversicherungen decken Schäden, die der Verursacher anderen Personen oder Gegenständen von Fremden zufügt. Ausgeschlossen waren bislang Schäden durch Velofahrer. Sie wurden durch die Versicherung der Velovignette gedeckt. Doch 2012 wird der Fahrradkleber abgeschafft. Damit besteht kein obligatorischer Haftpflichtschutz mehr. Veloschäden sollen neu die Privathaftpflichtversicherungen übernehmen – so hat es das Parlament beschlossen.
Ein Umfrage des K-Tipp bei allen 13 Schweizer Privathaftpflicht-Versicherern zeigt nun:
Trotz des zusätzlichen Risikos erhöht keine Gesellschaft die Prämien für bestehende Policen. Auch nicht ab 1. Juni 2012 – bis dahin ist die Velovignette ja noch gültig.
Und bei Neuabschluss einer Haftpflichtversicherung erhöht einzig die Mobiliar die Jahresprämie um 5 bis 9 Franken. Begründung: Veloschäden seien ein neues Risiko, das abgedeckt werden müsse.
Für eine Prämienerhöhung besteht eigentlich kein Grund: Laut Versicherungsexperten lag die jährliche Schadenssumme, die durch die Vignette gedeckt war, bisher bei rund 5 Millionen Franken. Das ergibt bei 2,9 Millionen versicherten Velos nur rund Fr. 1.70 pro Velo.
Tipp: Privathaftpflicht abschliessen
Bei der Mehrheit der Versicherungen gilt der Haftpflichtschutz für alle im gleichen Haushalt lebenden Personen – also Partner, Eltern, Kinder, Grosseltern. Die Versicherung zahlt auch, wenn mit dem Fahrrad eines Freundes gefahren wird, der keine Haftpflicht abgeschlossen hat. Franco Tonozzi, Sprecher der Zürich Versicherung: «Wer eine unserer Haftpflichtpolicen hat, ist als Velofahrer weltweit versichert.»
Allerdings: Rund 10 Prozent der Bevölkerung haben keine solche Police. Der K-Tipp rät, unbedingt eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen. Am besten versichert man eine Summe von 5 Millionen Franken.
Nachfolgend die Antworten auf die wichtigsten Fragen:
Was ist ab 1. Januar 2012 neu mitversichert?
Fahrräder und alle ihnen gleichgestellten Fahrzeuge, wie E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h, Motorhandwagen, bestimmte Motorreinachser sowie Elektro-Roller (max. 10 km/h).
Muss man sich bei seiner Haftpflichtversicherung melden?
Nein, dies verlangt keine Versicherung. Wer schon eine Police hat, geniesst den Versicherungsschutz automatisch.
Wer ist versichert?
Das ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Häufig sind alle im gleichen Haushalt lebenden Personen versichert. Erwachsene Kinder können aber ausgeschlossen sein. Sind Sie unsicher, erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung.
Was mache ich, wenn ich im Februar 2012 ein Velo kaufe?
Wenn Sie eine Haftpflichtversicherung haben – was bei 90 Prozent der Einwohner der Fall ist –, müssen Sie nichts unternehmen. Ansonsten kaufen Sie eine Velovignette. Schliessen Sie aber vor deren Ablauf Ende Mai eine Privathaftpflichtversicherung ab.
Muss man bei Haftpflichtfällen einen Selbstbehalt zahlen?
Bei der Velovignette gab es keinen Selbstbehalt. Das ist bei den Privathaftpflichtversicherungen anders: Manche Versicherer verlangen keinen Selbstbehalt, andere bis zu mehreren Hundert Franken pro Schadenereignis.
Automobilisten zahlen für Velofahrer
Für Schäden durch nicht versicherte Velofahrer soll künftig der Nationale Garantiefonds aufkommen. Dieser deckte bislang vor allem Schäden nichtversicherter Motorfahrzeughalter. Aus diesem Grund zahlt jeder Automobilist mit der Autohaftpflichtprämie jährlich Fr. 3.40 in den Garantiefonds ein. Durch die zusätzliche Übernahmepflicht für «Velo-Schäden» ab nächstem Jahr könnte es 2013 zu einer Gebührenerhöhung für die Autobesitzer kommen. Sie dürfte allerdings sehr gering ausfallen, sagen Experten.