Die Haftpflichtversicherungen decken Schäden, die der Verursacher anderen Personen oder Gegenständen von Fremden zufügt. Ausgeschlossen waren bislang Schäden durch Velofahrer. Sie wurden durch die Versicherung der Velovignette gedeckt. Doch 2012 wird der Fahrrad­kleber abgeschafft. Damit besteht kein obligatorischer Haftpflichtschutz mehr. Veloschäden sollen neu die Privathaftpflichtversicherungen übernehmen – so hat es das Parlament beschlossen.

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