Aus Medienberichten weiss man: Es kommt immer wieder vor, dass ein Jäger einen anderen Weidmann anschiesst, weil er ihn mit einem Hirsch verwechselt. Muss dann die Privathaftpflicht-Versicherung des Schützen einspringen und den materiellen Schaden des Opfers zahlen?



Nein. Jäger brauchen eine separate Zusatzdeckung.



Anders beim «normalen» Bürger. Die meisten Freizeit- und sonstigen Aktivitäten sind über die Privathaftpflicht abgesichert, falls ein Missgeschic...