Schutz vor dem finanziellen Ruin
Die Privathaftpflicht-Versicherung kann ein finanzielles Fiasko verhindern - für wenig Geld. Der K-Tipp sagt, wie Sie das günstige und für Sie richtige Angebot finden.
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K-Tipp 15/2004
22.09.2004
Ernst Meierhofer - emeierhofer@ktipp.ch
Aus Medienberichten weiss man: Es kommt immer wieder vor, dass ein Jäger einen anderen Weidmann anschiesst, weil er ihn mit einem Hirsch verwechselt. Muss dann die Privathaftpflicht-Versicherung des Schützen einspringen und den materiellen Schaden des Opfers zahlen?
Nein. Jäger brauchen eine separate Zusatzdeckung.
Anders beim «normalen» Bürger. Die meisten Freizeit- und sonstigen Aktivitäten sind über die Privathaftpflicht abgesichert, falls ein Missgeschic...
Aus Medienberichten weiss man: Es kommt immer wieder vor, dass ein Jäger einen anderen Weidmann anschiesst, weil er ihn mit einem Hirsch verwechselt. Muss dann die Privathaftpflicht-Versicherung des Schützen einspringen und den materiellen Schaden des Opfers zahlen?
Nein. Jäger brauchen eine separate Zusatzdeckung.
Anders beim «normalen» Bürger. Die meisten Freizeit- und sonstigen Aktivitäten sind über die Privathaftpflicht abgesichert, falls ein Missgeschick passiert:
- Sie sind Mieter und machen in der Mietwohnung einen Schaden.
- Ihre Kinder schlagen beim Fussballspielen eine Scheibe beim Nachbarhaus ein.
- Sie sind Tierhalter und passen zu wenig auf Ihren Hund auf, worauf er einen Passanten beisst.
- Sie sind Einfamilienhaus-Besitzer und vom Dach Ihres selbst bewohnten Hauses fällt ein Ziegelstein herunter und verletzt den Pöstler.
- Sie sind als Fussgänger in Eile und rempeln eine Person so an, dass sie stürzt und sich verletzt.
Für Unfallfolgen ein Leben lang zahlen
In all diesen Fällen übernimmt die Privathaftpflicht-Versicherung den Schaden. Und der kann unter Umständen in die Millionen gehen. Wer etwa beim Sport einen Familienvater so schwer verletzt, dass er im Rollstuhl landet, muss nicht nur die Arzt- und Spitalkosten ersetzen, sondern auch den ganzen künftigen Lohnausfall des Familienernährers übernehmen.
Solche Forderungen können den Schädiger finanziell ruinieren, denn er muss für die Folgen mit seinem gesamten Einkommen und Vermögen «bluten».
Sich gegen solches Ungemach zu versichern ist relativ günstig, wie die Tabelle zeigt. Für Einzelpersonen gibt es den Schutz schon ab rund 100 Franken, für Familien ab rund 130 Franken pro Jahr.
Die Tabelle unterscheidet zwischen Mieter- und Hauseigentümer-Prämien. Grund: Mieterschäden machen im Schnitt rund 30 bis 40 Prozent der gesamten Schadenaufwendungen der Privathaftpflicht-Versicherer aus.
Die Mehrheit der Versicherer berücksichtigt diesen Umstand, indem sie von Mietern höhere Prämien verlangt als von Hauseigentümern. Denn bei Hauseigentümern fällt das Mieterrisiko weg: Sie haben gar keine Gelegenheit, einen Vermieter zu schädigen.
Die Tabelle zeigt auch das Urteil des VZ Vermögenszentrums. Es beruht auf der Beurteilung einer Reihe von Deckungsunterschieden unter den Angeboten, auf die der K-Tipp in der nächsten Ausgabe eingeht.
Ein paar wichtige Tipps zum Thema:
- Die Privathaftpflicht-Versicherung springt dann ein, wenn die versicherte Person wegen plötzlicher Nachlässigkeit oder Unachtsamkeit einen Schaden verursacht.
Das heisst einerseits, dass ein Fehlverhalten und eine Haftung vorausgesetzt sind. Andrerseits bedeutet dies, dass Abnützungsschäden infolge allmählicher Einwirkung nicht versichert sind (zum Beispiel übermässige Rauchspuren in der Mietwohnung). Und dass vorsätzlich verursachte Schäden ebenfalls nicht versichert sind (beispielsweise Sprayereien).
- Konkubinatspaare können eine Familienpolice kaufen; dann sind beide versichert - und auch ihre im gemeinsamen Haushalt wohnenden Kinder.
- Wird ein Haushalt aufgelöst, weil einer der beiden Partner geht, sollte der ausziehende Partner daran denken, für sich eine eigene Privathaftpflicht-Versicherung abzuschliessen.
- Kinder sind bis Alter 18 auf jeden Fall in der Familienpolice mitversichert. Achtung: Bei älteren Kindern kommt es auf das Kleingedruckte der jeweiligen Gesellschaft an - insbesondere wenn sie erwerbstätig werden, aber noch zu Hause wohnen. Überprüfen Sie das regelmässig!
- Schäden im gleichen Haushalt sind nicht versichert.
Es ist also nicht möglich, der Versicherung einen Schaden zu melden, den die versicherte Person einer anderen zufügt, die im gleichen Haushalt wohnt. Das gilt auch für Konkubinatspaare und sonstige Wohngemeinschaften.
Im nächsten K-Tipp: So unterscheiden sich die Grunddeckungen in der Privathaftpflicht-Versicherung. Und das sind die wichtigsten Tipps für den Abschluss.