Es braucht echten Streit.



Im Grundsatz gilt: Haben Mieter auf ihre Rechte gepocht und mit ihrem Vermieter einen Streit ausgefochten - und wurde dann eine Einigung erzielt -, sind die Mieter anschliessend drei Jahre lang gegen Rachekündigungen des Vermieters geschützt.



Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn sich Mieter wegen des Mietzinses wehren und die Parteien sich anschliessend einigen - selbst wenn die Meinungsverschiedenheit aussergerichtlich (ohne Schlichtu...