Nein. Weil der Altersunterschied zwischen Ihrem Sohn und seiner Freundin nicht allzu gross ist, ist sein Verhalten nicht strafbar. Grundsätzlich gilt das Schutzalter 16. Das bedeutet: Wer mit einem Kind unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vornimmt, es zu einer solchen Handlung verleitet oder es in eine solche einbezieht, macht sich strafbar. Ausnahme: Liebesbeziehungen zwischen Jugendlichen sollen nicht kriminalisiert werden. Daher ist eine solche Handlung nicht strafbar, falls der Altersunterschied zwischen den Beteiligten nicht mehr als drei Jahre beträgt.