Ja, zumindest für eine bestimmte Zeit. Wenn Sie wegen der Schwangerschaft nicht mehr oder nur zum Teil arbeitsfähig sind beziehungsweise krankgeschrieben werden, haben Sie für die folgenden 30 Tage Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung, sofern Sie die übrigen Anspruchs-Voraussetzungen erfüllen. Dies gilt auch bei Krankheit und Unfall.

Beachten Sie aber: Sie haben maximal 44 «Krankheits»-Taggelder zugut. Ein Beispiel: Waren Sie schon vor Beginn der Schwangerschaft 20 Tage krank, bezahlt die Arbeitslosenkasse jetzt nur noch 24 weitere Taggelder - selbst wenn Sie länger arbeitsunfähig sind.

Immerhin: Unabhängig von dieser Grenze von 44 Taggeldern haben Sie nach der Geburt Anspruch auf weitere 40 Taggelder (also auch falls Sie vor der Geburt bereits bis zu 44 Taggelder bezogen haben).

Die Beschränkung auf die ersten 30 Tage gilt hier also nicht. Mit dieser Entschädigung können Sie zumindest die ersten acht Wochen nach der Geburt überbrücken. Während dieser Zeit dürfen Sie vom Gesetz her ohnehin nicht arbeiten.

(st)