Ja. Falls Sie während der Schwangerschaft vom Arzt krankgeschrieben sind, haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung - dies gemäss den Bestimmungen der Krankentaggeld-Versicherung, die der Arbeitgeber abgeschlossen hat.

Ob Sie eine Grippe haben oder aufgrund von Schwangerschaftsproblemen nicht arbeiten können, spielt dabei keine Rolle. Wichtig ist aber, dass Sie ein Arztzeugnis vorlegen können. Die meisten Krankentaggeld-Versicherungen bezahlen bei voller Arbeitsunfähigkeit 80 Prozent des Lohnes.

Direkt nach der Geburt dürfen Sie laut Arbeitsgesetz während acht Wochen nicht arbeiten. Das heisst aber nicht, dass betroffene Frauen für diese acht Wochen den vollen Lohn erhalten. Es kommt vielmehr auf die vorhandenen Regelungen an.

In Ihrem konkreten Fall richtet sich die Lohnzahlung nach dem Obligationenrecht (OR), weil Sie keinem Gesamtarbeitsvertrag unterstehen, keine Mutterschaftsdeckung beim Taggeld besteht und sich auch Ihr Arbeitsvertrag nicht zur Mutterschaft äussert.

Nach OR heisst das für Sie: Der Arbeitgeber muss Ihnen nach der Geburt nur während einer beschränkten Zeit den vollen Lohn bezahlen. Abgestellt wird dabei auf die Arbeitsjahre. Im ersten Anstellungsjahr bekommen Arbeitnehmerinnen nur während der ersten drei Wochen weiterhin Lohn; anschliessend verlängert sich der Anspruch je nach Arbeitsort (also je nach Skala, siehe K-Tipp 19/02).

Ab dem dritten Anstellungsjahr reicht die Lohnfortzahlung nach OR aber überall für die ganze Dauer des achtwöchigen Mutterschaftsurlaubes.

Der volle Lohn besteht übrigens aus dem vereinbarten fixen Lohn inklusive Zulagen (zum Beispiel Kinderzulagen), Provisionen und Trinkgeldern, sofern diese laut Vertrag einen Lohnbestandteil bilden. Auch Überstunden gehören unter Umständen dazu.Übrigens: Der Mutterschaftsurlaub kann auf Ihren Wunsch um weitere acht Wochen verlängert werden. Für diese zusätzlichen Wochen muss der Arbeitgeber Ihnen aber keinen Lohn bezahlen (selbst wenn Sie gemäss OR eine längere Lohnfortzahlung hätten).

Geld erhalten Sie also nur, wenn Sie krank sind und ein Arztzeugnis vorlegen können. Dann muss, wie vor der Geburt, die Krankentaggeld-Versicherung zahlen.

Tipp: Um einen allfälligen Lohnausfall nach der Geburt abzudecken, lohnt es sich für die Arbeitnehmerin unter Umständen, selber eine Einzel-Taggeldversicherung abzuschliessen, die eine Mutterschaft einschliesst.

(ch)