Ja – und sogar noch länger. Mit Beginn der Schwangerschaft am 25. Januar wurde die Kündigungsfrist unterbrochen. In der Folge geniessen Sie einen Kündigungsschutz während der ganzen Schwangerschaft und bis 16 Wochen nach der Niederkunft.

Ihr Kündigungsschutz endet somit – wenn man von der regulären Schwangerschaftsdauer von 40 Wochen ausgeht – am 13. Februar 2009.

Ab diesem Datum läuft Ihre Kündigungsfrist wieder weiter – und zwar noch die restlichen 67 Tage. Sie dauert also bis 20. April 2009. Da das Arbeitsverhältnis ohne andere Absprache per Ende eines Monats endet, haben Sie am 30. April 2009 definitiv Ihren letzten Arbeitstag.

Zum Lohn: Solange Sie arbeiten können, läuft alles normal weiter. Sollten Sie jedoch wegen Schwangerschaftskomplikationen arbeitsunfähig werden, wird diese Absenz rechtlich wie Krankheit beurteilt.

Das heisst: Der Arbeitgeber schuldet Ihnen bei Arbeitsunfähigkeit – weil Sie schon im dritten Dienstjahr sind – zwei Monate lang den vollen Lohn. Nach der Geburt erhalten Sie für die Dauer von vierzehn Wochen (98 Kalendertage) 80 Prozent des Lohnes von der Mutterschaftsversicherung.