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Nein. Ein Arbeitsvertrag für eine zuvor festgelegte Dauer läuft am letzten Tag aus. Eine Schwangerschaft ändert daran nichts. Das Gleiche gilt bei Krankheit oder Militärdienst.
Auf die Mutterschaftsentschädigung müssen Sie jedoch nicht verzichten. Wenn Sie ab Oktober arbeitslos sind, haben Sie Anspruch auf Arbeitslosen- und ab Geburt des Kindes im November auf Mutterschaftstaggeld.
Lassen Sie die Anmeldung für die Mutterschaftsversicherung von Ihrem Arbeitgeber ausfüllen. Danach schicken Sie diese – zusammen mit Kopien der Taggeldabrechnungen – der Ausgleichskasse des letzten Arbeitgebers.
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