Die konsumentenfeindlichen Bestimmungen der Silhouette-Fitnessstudios besagen: Kann jemand wegen Krankheit, Unfall, Militärdienst, längerer Abwesenheit, Umzug oder Abreise nicht mehr trainieren, so gibt es vom vorausbezahlten Jahresbeitrag nichts zurück. Auch eine entsprechende zeitliche Suspendierung bzw. Verlängerung des Abos ist nicht vorgesehen, wie das bei anderen Studios der Fall ist. Aber: Solche Verträge können trotzdem ­fristlos gekündigt werden, falls ein wichtiger Grund vorliegt. In einem konkreten Fall muss ­Silhouette deshalb einer Frau, die schwanger wurde, 500 Franken zurückzahlen. Eine Schwangerschaft sei durchaus ein wichtiger Grund, sagt das Gericht.   

Friedensrichter Kreise 3 + 9 Stadt Zürich, Urteil vom 21. 5. 2010