Der dreieinhalb Meter lange Holzsteg diente im Hotel Metropol in Arosa GR als Verbindung zwischen der Rezeption und der Terrasse des Nebengebäudes. Am 4. August stürzte er ein und riss fünf Gäste fast vier Meter in die Tiefe. Ihr Sturz endete auf einer Betontreppe.
Ein Gast mit mittelschweren Verletzungen wurde von der Rega ins Spital geflogen. Drei leichter Verletzte kamen mit Ambulanzen ebenfalls ins Spital. Eine Person erhielt ambulante Hilfe vor Ort. Die drei leichter Verletzten konnten das Spital einen Tag später verlassen. Weitere Infos zum Gesundheitszustand gibt die Polizei nicht bekannt: Die angeforderten Arztberichte seien noch nicht eingetroffen.
Unmittelbar nach dem Unfall liess ein Sprecher der Polizei verlauten: «Gemäss Aussage der Verantwortlichen wurde der Steg vor rund einem Jahr überprüft.» Der Haken daran: Der «Verantwortliche» ist in diesem Fall der Hotelbetreiber selbst. Peter Remek, Leiter der Gemeindeverwaltung Arosa, sagt: «Was den generellen Gebäudezustand oder die Statik betrifft, ist grundsätzlich der Gebäudeeigentümer dafür verantwortlich, dass keine Gefährdung für die Bewohner oder Gäste besteht.»
Baulicher Zustand wird nicht überprüft
Daniel Menna von der Beratungsstelle für Unfallverhütung in Bern ergänzt: «Darüber hinausgehende gesetzliche Vorschriften betreffend Kontrollen existieren nicht.» Im Klartext: Ist ein Hotel einmal gebaut, überprüft in der Schweiz keine Behörde den baulichen Zustand.
Dies auch dann nicht, wenn Gäste den schlechten Zustand kritisieren. So schrieb ein Strassburger Ehepaar auf der Plattform Tripadvisor über das Hotel Metropol in Arosa: «Anlässlich eines sehr kurzen Aufenthalts in diesem Hotel bemerkten wir den generell baufälligen Zustand. Wir wollten eigentlich mehrere Tage bleiben, beschlossen aber, so schnell wie möglich wieder zu gehen.»
Dass es auch anders geht, zeigt das Beispiel Kroatien: Dort ist ein spezielles Tourismus-Inspektorat auch für die Zustandskontrollen von Hotels zuständig. Überprüft werden unter anderem die Umgebung, das Aussehen, die Einrichtung sowie die Anlage der Tourismus-Unterkünfte.
Werden Mängel gefunden, müssen sie laut dem zuständigen Departement innert einer gesetzten Frist beseitigt werden. «Sind vorgefundene Mängel gesundheits- oder lebensgefährdend, lässt der Kontrolleur den Betrieb schliessen, bis die Sache in Ordnung gebracht ist», schreibt die Vorsteherin des Tourismus-Inspektorats, Jasenka Stiglec, dem K-Tipp. Das Inspektorat führe die Kontrollen periodisch, aber auch aufgrund von Meldungen Dritter durch.
Kontrollen in vielen europäischen Ländern
Kroatien ist nicht das einzige Land, das solche Kontrollen durchführt. Nach Angaben der Europäischen Kommission zur «Sicherheit in Touristen-Unterkünften» schreiben auch Tschechien, Deutschland, Griechenland, Luxemburg, Malta, Polen, Portugal und die Slowakei «per Gesetz die Errichtung von Überwachungs- und Durchsetzungsbehörden» vor.
Der Branchenverband Hotelleriesuisse erklärt gegenüber dem K-Tipp, beim betroffenen Betrieb in Arosa handle es sich um ein vom Verband nicht klassiertes Hotel. Das heisst, dass der Eigentümer nicht Mitglied bei Hotelleriesuisse ist. Auch auf der Mitgliederliste des Konkurrenzverbands Gastrosuisse ist er nicht zu finden.