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Eine Frauen-Unihockey-Mannschaft nahm an einem Feuerlaufseminar teil. Doch der Gang über die heissen Kohlen endete schlimm: Eine Spielerin zog sich Verbrennungen zweiten Grades an den Fusssohlen zu, andere Teilnehmerinnen haben sich die Füsse leicht verbrannt.
Das Bundesgericht hat den Veranstalter vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen. Die Teilnehmerinnen hätten sich selbst gefährdet, sie hätten das Risiko und die offenkundige Gefahr gesehen, und sie hätten sich freiwilllig über die Glut begeben.
Bundesgericht, Urteil 6S.91/2007 vom 17. 1. 2008
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