Eine Snowboardfahrerin stürzte, schlug mit dem Kopf auf einen mit Schnee bedeckten Stein und sitzt seither gelähmt im Rollstuhl. Sie verlangte vom Seilbahnbetreiber im Gebiet Scuol 150000 Franken Schmerzensgeld.



Wäre der Unfall auf einer markierten Piste passiert, hätte der Seilbahnbetreiber seine Sicherungspflicht verletzt und müsste wohl zahlen. Der Unfall geschah aber auf einer wilden Piste, die zwar oft befahren wurde, aber nicht als Piste markiert war. Deshalb wurde das ...