Frank Amherd (Name geändert) aus Wollerau SZ wird von der Kreditkartenfirma Cornèrcard regelmässig betrieben. Nicht weniger als neun Mal erhielt er in den vergangenen 13 Jahren einen Zahlungsbefehl, letztmals im März dieses Jahres. Amherd erhob gegen die Betreibungen jeweils Rechtsvorschlag, da er die Forderung bestreitet. Amherd hatte im Jahr 2007 für eine Jahresmitgliedschaft bei Parship rund 470 Franken bezahlt. Der Betrag wurde seiner Cornèrcard-Kreditkarte belastet.
Unzulässige Klausel in Parship-Vertrag
Was Amherd nicht wusste: Laut dem Kleingedruckten von Parship verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils automatisch um ein Jahr, falls der Kunde nicht kündigt. Rechtsexperten erachten eine solche Klausel in einem Partnervermittlervertrag als unzulässig («Saldo» 11/2007).
Fall landete bisher nicht vor Gericht
Amherd bestritt deshalb die Forderung von Parship für das zweite Jahr. Cornèrcard belastete jedoch seine Kreditkarte nochmals mit rund 470 Franken. Dagegen protestierte der Kunde. In den Jahren danach folgten die erwähnten Betreibungen von Cornèrcard. Mittlerweile fordert die Cornèr-Bank neben dem Parship-Betrag zusätzlich 940 Franken an Zinsen und Betreibungskosten von 380 Franken.
Die Bank stellt sich auf den Standpunkt, sie sei nur Zahlungsvermittlerin. Sie scheint allerdings selber an der Rechtmässigkeit der Forderung zu zweifeln. Die Bank zog den Fall nämlich nach keinem einzigen Rechtsvorschlag des Kunden an das Gericht weiter. Sprecherin Daniela Gampp begründet dies gegenüber dem K-Tipp damit, Cornèrcard habe «stets auf eine einvernehmliche Lösung gehofft».
Arnold F. Rusch, Professor an der Uni St. Gallen, hatte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Internet-Partnerbörsen im Jahr 2011 für die Juristenzeitschrift «Aktuelle Juristische Praxis» analysiert – auch diejenige von Parship. Rusch stellte dabei fest, dass es in den Verträgen keine rechtliche Grundlage für eine automatische Forderung nach einer Verlängerung der Mitgliedschaft gibt. Deshalb müssten Inhaber von Kreditkarten solche unautorisierten Belastungen nicht bezahlen. Für die Transaktion fehle die notwendige Genehmigung des Kunden.