Seit Januar darf man Waren nur noch bis zum Wert von 150 statt wie bisher 300 Franken mehrwertsteuerfrei in die Schweiz einführen. Sobald der Betrag von 150 Franken überschritten ist, wird für die Einkäufe die Schweizer Mehrwertsteuer fällig – und zwar auf dem gesamten Betrag.
Verzollen lassen sich die Einkäufe an einem mit Personal besetzten Grenzübergang. Das Bundesamt für Zoll bewirbt jetzt aber die App Quickzoll, um das Personal zu entlasten. Mit der App sei das Verzollen unkompliziert, und man erspare sich den Gang zum Schweizer Zollschalter.
Nur: Wer sich die ausländische Mehrwertsteuer erstatten lassen will, muss den Warenausfuhrschein an einem Grenzübergang vom ausländischen Zoll abstempeln lassen. Das ändert sich auch mit der App nicht. Und: Wer mit der App verzollt, zahlt mehr als am Zollschalter der Schweiz. Für Lebensmittel, Tierfutter, Medikamente und Bücher gilt in der Schweiz ein tiefer Mehrwertsteuersatz von 2,6 Prozent.
Doch die App berechnet für alle Waren den höheren Normalsatz von 8,1 Prozent. Für einen Einkauf von 250 Euro würden am Zoll nur Fr. 6.20 Mehrwertsteuer anfallen – bei der Verzollung via App sind es aber Fr. 19.30. Das Bundesamt für Zoll sagt, man ändere das in der App bis 2026.
Gut zu wissen: Die Freigrenze von 150 Franken gilt pro Person. Eine vierköpfige Familie kann also Waren im Gegenwert von 600 Franken importieren, ohne die Schweizer Mehrwertsteuer zahlen zu müssen. Die 600 Franken dürfen auch auf derselben Quittung sein, es braucht nicht vier separate Belege.
Nicht erlaubt ist es aber, die Freibeträge mehrerer Personen für eine einzelne Ware zusammenzuzählen. Auf eine Jacke für 300 Franken ist die Mehrwertsteuer geschuldet, auch wenn man zu zweit in die Schweiz einreist.
So benutzt man die Quickzoll-App
Die App Quickzoll enthält Informationen zu Zollbestimmungen, Freimengen und Grenzübergängen. So installiert und verwendet man die App:
App laden und einrichten
- Quickzoll-App aus den App-Stores herunterladen.
- Entscheiden, ob man in die Datenschutzbestimmungen einwilligt. Die App funktioniert auch, wenn man dies ablehnt.
- App-Benutzer müssen bestätigen, dass sie den einheitlichen Mehrwertsteuer-Normalsatz von 8,1 Prozent bei der Verzollung von Waren akzeptieren. Das ist viel mehr als gesetzlich geschuldet.
App benutzen
- Das Feld «Waren anmelden» auswählen und angeben, wie viele Reisende die Grenze überqueren.
- Wichtig: Immer den Nettowert ohne ausländische Mehrwertsteuer in der Originalwährung angeben. Der Preis ohne Steuer ist auf der Kaufquittung ersichtlich. Die App rechnet dann den Betrag zum Wechselkurs des letzten Arbeitstages in Franken um und kalkuliert Mehrwertsteuer und Zölle.
- Danach «Zur Bezahlung» antippen und den Zeitraum der Einreise in die Schweiz wählen. Dieser darf maximal zwei Stunden betragen.
- Der geschuldete Betrag lässt sich mit Kreditkarte, Twint oder Postfinance Pay bezahlen.
- Will man die Abgaben per App zahlen, ist eine Internetverbindung nötig. Im Ausland können für mobiles Internet Roamingkosten anfallen. Falls möglich, sollte man daher ein Schweizer Netz oder das WLAN benutzen.
- Die Abgaben müssen spätestens beim Verlassen der Schweizer Zollstelle oder des Grenzübergangs bezahlt sein.
Alternativen zu Quickzoll
- Wer mit dem Zug in die Schweiz einreist, muss Waren unaufgefordert beim Zollpersonal anmelden, sofern es anwesend ist. Ist das nicht der Fall, findet man an grösseren Bahnhöfen oder an Grenzstellen Anmeldeboxen. Dort kann man das Formular «Zollanmeldung im Reiseverkehr» ausfüllen und in den Briefkasten legen.