Ein Küchenchef verdiente 4260 Franken im Monat und musste für seinen Sohn Alimente zahlen. Dann machte er sich als Restaurant-Pächter selbständig und verdiente viel weniger. Deshalb wollte er vor Gericht die Herabsetzung der Kinderalimente durchsetzen.

Damit kam er nicht durch. Entscheidend sei das «tatsächliche Leistungsvermögen», also der Lohn, den der Mann weiterhin als Angestellter verdienen könnte. Durch seinen Schritt in die Selbständigkeit habe der Küchenchef «seine Einkommenssituation freiwillig aufs Spiel gesetzt». Entscheidend sei, was «der Pflichtige bei gutem Willen und zumutbarer Anstrengung» verdienen könne.   

Bundesgericht, Urteil 5A_547/2008 vom 19. 6. 2009