Haben sich Selbständige freiwillig einer Pensionskasse angeschlossen, können sie das ganze Sparkapital vorzeitig beziehen, falls sie es für eine betriebliche Investition brauchen. Dazu müssen sie aber den Vertrag kündigen (siehe K-Geld 5/08). Gestützt darauf wollte ein Arzt nur einen Teil seines Guthabens beziehen, um einen Privatkredit abzuzahlen, den er vor Jahren für die Eröffnung seiner Praxis aufgenommen hatte. Das hat ihm das Bundesgericht verweigert. Ein Teilbezug sei in solchen Fällen nicht möglich.    

Bundesgericht, Urteil 9C_301/2009 vom 8. 10. 2009