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Eine Solothurner Familie blieb nach Ablauf der Kündigungsfrist in der Wohnung. Der Vermieter räumte diese kurzerhand und wechselte die Schlösser aus. Der Staatsanwalt verurteilte ihn wegen unrechtmässiger Aneignung und Sachbeschädigung. Die Mieter forderten beim Richteramt Solothurn-Lebern fast 30 000 Franken Schadenersatz für Möbel und weitere Kosten. Das Amt sprach ihnen rund 21 000 Franken zu. Begründung: Der Vermieter hätte die Mieter per Ausweisungsverfahren zum Verlassen der Wohnung bringen müssen. Dagegen wehrte er sich vor Obergericht erfolglos.
Obergericht Solothurn, Urteil ZKBER.2021.13 vom 12.7.2021
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