Viele ehemalige Kunden der Postfinance ­beschwerten sich beim K-Tipp, weil der Staats­betrieb ihnen bei der Kontoauflösung ihre ­Guthaben unter 20 Franken nicht aus­bezahlt, sondern selber eingesackt hat. Die lapidare Erklärung: «Der ­Betrag wird ­aufgrund der kleinen Höhe nicht ausbezahlt.»

Doch der Staatsbetrieb kann auch anders – ­jedenfalls wenn es um eigene Guthaben geht. Das zeigt das Beispiel von Johann Metzger (Name geändert) aus Luzern. Metzger über­prüfte auf Post.ch die Adresse eines Kunden. Das ist eigentlich gratis. Doch mit der Adresse stimmte etwas nicht. Deshalb taxierte sie die Post-Suchmaschine als «nicht erkannte ­Adresse». Und das kostet 5 Rappen.

Daraufhin erhielt Metzger von der Post eine ­vierseitige Papierrechnung über den Betrag von 5 Rappen. Darauf zu sehen: Wenige Details zur Rechnung und viel leere Fläche. Metzger ­wundert sich: «Die Post zahlt Guthaben unter 20 Franken nicht aus, erlaubt sich aber, Forderungen in der Höhe von 5 Rappen geltend zu machen.» Noch dazu auf so viel Papier.

Auf der Poststelle in Ebikon LU durfte Metzger den Betrag nicht einzahlen. Die 5 Rappen, hiess es, würden «aus Kostengründen» nicht ­angenommen. Erst auf der Hauptpost in Luzern gelang es ihm, seine Schulden zu begleichen.

Der K-Tipp hätte von der Post gerne erfahren, wie teuer Papier, Druck, Umschlag und Porto für eine vierseitige Papierrechnung sind. Doch die Post gibt das «aus Konkurrenzgründen» nicht bekannt.

Auf ihrer Website schreibt die Post: «Wir ­nehmen unsere soziale, ökologische und ­wirtschaftliche Verantwortung wahr.» Ökologische und wirtschaftliche Verantwortung? Bei einer vierseitigen Papierrechnung wegen 5 Rappen? Der K-Tipp nennt das Papier- und Geldverschwendung.