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18.05.2010
Anbieter von Pauschalreisen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Kundengelder abzusichern. 80 von 130 Schweizer Carreisefirmen tun dies aber nicht (K-Tipp 7/2010). Das heisst: Ist der Reiseveranstalter zahlungsunfähig oder bankrott, ist das Geld weg. Der K-Tipp veröffentlicht nun auf www.ktipp.ch die Liste der Carfirmen, die ihre Kundengelder versichern – und zudem jene, die auch eine Bezahlung erst nach der Reise akzeptieren.
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