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K-Tipp 19/2006
15.11.2006
Ein Autofahrer fuhr rückwärts aus einer Hauseinfahrt auf die Hauptstrasse. Dabei kam es zu einer Kollision mit einem Auto, das einen Traktor überholte und dabei die Sicherheitslinie überfuhr.
Ist also der Rückwärtsfahrer unschuldig, weil er sich darauf verlassen durfte, dass alle anderen Autofahrer die Sicherheitslinie beachten würden?
Nein, sagte das Bundesgericht und bestätigte damit eine Busse von 300 Franken für den Rückwärtsfahrer. Die Situation war für den Rückwärtsfahrer unübersichtlich, er konnte zwar den Traktor sehen, aber nicht die «Überholspur». Weil zudem die Sicherheitslinie kurz vor der Hauseinfahrt endet, musste er damit rechnen, dass Autos sofort zum Überholen ansetzten. «Er hätte aufgrund der unklaren Verkehrslage warten müssen, bis der Traktor an ihm vorbeigefahren war», schreiben die obersten Richter.
(em)
Bundesgericht, Urteil 6S.252/2006 vom 17. 8. 2006
Ist also der Rückwärtsfahrer unschuldig, weil er sich darauf verlassen durfte, dass alle anderen Autofahrer die Sicherheitslinie beachten würden?
Nein, sagte das Bundesgericht und bestätigte damit eine Busse von 300 Franken für den Rückwärtsfahrer. Die Situation war für den Rückwärtsfahrer unübersichtlich, er konnte zwar den Traktor sehen, aber nicht die «Überholspur». Weil zudem die Sicherheitslinie kurz vor der Hauseinfahrt endet, musste er damit rechnen, dass Autos sofort zum Überholen ansetzten. «Er hätte aufgrund der unklaren Verkehrslage warten müssen, bis der Traktor an ihm vorbeigefahren war», schreiben die obersten Richter.
(em)
Bundesgericht, Urteil 6S.252/2006 vom 17. 8. 2006
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