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04.12.2019
Ja. IV-Rente und Ergänzungsleistungen sind zwar grundsätzlich unpfändbar. Das gilt, solange das Geld auf einem reinen Zahlungskonto liegt, bei dem die Renten eingehen und von dem laufend wieder Beträge abgehoben werden. Sobald Sie aber das Geld auf ein Sparkonto transferieren, kann das Betreibungsamt das Sparguthaben pfänden. Ab welchem Betrag dies der Fall ist, entscheidet das Amt nach seinem Ermessen. Falls Sie mit dem Entscheid nicht einverstanden sind, können Sie ihn mit einer Beschwerde anfechten.
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