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K-Tipp 14/2003
03.09.2003
Ja. Was Ihnen passiert ist, fällt unter den so genannten Obhutsschaden, und derartige Missgeschicke sind in der Privathaftpflicht-Versicherung in der Regel gedeckt.
In den Versicherungsbedingungen der Helvetia- Patria zum Beispiel heisst es, versichert seien «Ansprüche für Schäden an Sachen, die der versicherten Person vorübergehend zum Gebrauch, zur Verwahrung oder zu anderen Zwecken überlassen worden sind».
Probleme könnte es dann geben, wenn Sie die Kamera gemietet hätten. Dann wäre der Schaden bei der Helvetia-Patria nicht mehr versichert, weil einige Gesellschaften bei gemieteten Sachen keinen Versicherungsschutz gewähren. Das könnte zum Beispiel bei gemieteten Fernsehgeräten ins Auge gehen.
Kein Geld gäbe es übrigens auch, wenn Sie die Kamera nicht hobbymässig benützt hätten, sondern um damit Geld zu verdienen.
Beachten Sie auch:
- Etliche Gesellschaften ziehen bei der Entschädigung für Obhutsschäden einen obligatorischen Selbstbehalt ab (zwischen 100 und 200 Franken).
- Die Entschädigung in einer Privathaftpflicht-Versicherung richtet sich nicht nach dem Neuwert des Gerätes, sondern nach seinem aktuellen Zeitwert unter Berücksichtigung der Wertverminderung.
- Wer zusammen wohnt, geht leer aus: Die Versicherung muss für Schäden, die die versicherte Person einer anderen Person im gleichen Haushalt zufügt, nicht zahlen.
(em)
In den Versicherungsbedingungen der Helvetia- Patria zum Beispiel heisst es, versichert seien «Ansprüche für Schäden an Sachen, die der versicherten Person vorübergehend zum Gebrauch, zur Verwahrung oder zu anderen Zwecken überlassen worden sind».
Probleme könnte es dann geben, wenn Sie die Kamera gemietet hätten. Dann wäre der Schaden bei der Helvetia-Patria nicht mehr versichert, weil einige Gesellschaften bei gemieteten Sachen keinen Versicherungsschutz gewähren. Das könnte zum Beispiel bei gemieteten Fernsehgeräten ins Auge gehen.
Kein Geld gäbe es übrigens auch, wenn Sie die Kamera nicht hobbymässig benützt hätten, sondern um damit Geld zu verdienen.
Beachten Sie auch:
- Etliche Gesellschaften ziehen bei der Entschädigung für Obhutsschäden einen obligatorischen Selbstbehalt ab (zwischen 100 und 200 Franken).
- Die Entschädigung in einer Privathaftpflicht-Versicherung richtet sich nicht nach dem Neuwert des Gerätes, sondern nach seinem aktuellen Zeitwert unter Berücksichtigung der Wertverminderung.
- Wer zusammen wohnt, geht leer aus: Die Versicherung muss für Schäden, die die versicherte Person einer anderen Person im gleichen Haushalt zufügt, nicht zahlen.
(em)
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