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K-Tipp 15/2005
21.09.2005
Nein. Für solche Schäden im eigenen Haushalt besteht kein Versicherungsschutz.
Grundsätzlich kommt eine Haftpflichtversicherung dann auf, wenn die versicherte Person einer fremden Person einen Schaden zufügt und diesen ersetzen muss.
Die Privathaftpflicht-Versicherung zahlt hingegen nicht, wenn eine Person einer anderen, mit der sie zusammenwohnt, einen Schaden zufügt. Das gilt auch bei Konkubinatspaaren und anderen Mehrpersonenhaushalten. Und ebenso, wenn diese Personen die Privathaftpflicht bei verschiedenen Gesellschaften abgeschlossen haben.
Auch wenn Sie etwa Ihre eigene wertvolle Porzellanvase fallen lassen oder wenn Ihr Mann auf Ihre Sonnenbrille tritt, kommt die Privathaftpflicht-Versicherung nicht für den Schaden auf.
Der Hausratversicherung können Sie den Schaden ebenfalls nicht melden. Sie deckt nur Schäden am Hausrat, die Ihnen durch Feuer, Naturgewalten oder Diebstahl entstehen.
(ch)
Grundsätzlich kommt eine Haftpflichtversicherung dann auf, wenn die versicherte Person einer fremden Person einen Schaden zufügt und diesen ersetzen muss.
Die Privathaftpflicht-Versicherung zahlt hingegen nicht, wenn eine Person einer anderen, mit der sie zusammenwohnt, einen Schaden zufügt. Das gilt auch bei Konkubinatspaaren und anderen Mehrpersonenhaushalten. Und ebenso, wenn diese Personen die Privathaftpflicht bei verschiedenen Gesellschaften abgeschlossen haben.
Auch wenn Sie etwa Ihre eigene wertvolle Porzellanvase fallen lassen oder wenn Ihr Mann auf Ihre Sonnenbrille tritt, kommt die Privathaftpflicht-Versicherung nicht für den Schaden auf.
Der Hausratversicherung können Sie den Schaden ebenfalls nicht melden. Sie deckt nur Schäden am Hausrat, die Ihnen durch Feuer, Naturgewalten oder Diebstahl entstehen.
(ch)
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