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Ja. Bedingung für die Kostenübernahme ist, dass die Taxifahrt medizinisch notwendig ist. Das war bei Ihnen der Fall.
Dann muss die Krankenkasse aus der obligatorischen Grundversicherung die Hälfte der Kosten übernehmen.
Maximal zahlt die Krankenkasse für Transporte 500 Franken pro Kalenderjahr. Den Restbetrag zahlt allenfalls eine Zusatzversicherung, falls Sie bei Ihrer Krankenkasse entsprechend versichert sind.
Geht die Knieoperation jedoch auf einen Unfall zurück und sind Sie angestellt, kommt die obligatorische Unfallversicherung für die Taxikosten auf.
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