Es passiert immer wieder: Ein Opfer macht eine Strafanzeige bei der Polizei – doch die Staats­anwaltschaft stellt die Untersuchung ein, weil sie bei den Beschuldigten kein strafbares Verhalten sieht. Gegen eine solche Ein­stellungsverfügung können sich Betroffene bis vor Bundesgericht wehren.



Der Ostschweizer Urs Romer (Name geändert) hat genau das getan – und Recht bekommen. Das Bundesgericht hat die Staatsanwaltschaft Lim­mattal/Albis im Jun...