Ihre Hausratversicherung wird für den Schaden aufkommen - falls Sie zusätzlich zur Basisdeckung den so genannten «einfachen Diebstahl auswärts» versichert haben.

Doch auch wenn diese Zusatzdeckung vorhanden ist, zahlt die Versicherung nicht einfach so. Geld gibts in der Regel nur, wenn man die «Pflichten im Schadenfall» in den allgemeinen Versicherungsbedingungen beachtet. Meist ist eine Diebstahlmeldung bei der Polizei verlangt. Nützlich ist auch, wenn man einen Kaufbeleg vorlegen kann. Und meist wird bei der Entschädigung ein Selbstbehalt von 200 Franken abgezogen.

Die Hausratversicherung vergütet gestohlene Sachen im Prinzip zum Neuwert. Der Versicherte erhält also die Summe, die er am Schadentag ausgeben müsste, um einen gleichwertigen Gegenstand zu kaufen. Das ist aber nicht immer so:
- Einige Gesellschaften ersetzen Snowboards und Ski nur zum Zeitwert. Das bedeutet: Je älter das Board, desto weniger Geld gibt es. Diese Versicherungsbedingungen gelten aktuell zum Beispiel bei Coop Versicherung, CSS, Helvetia-Patria und Züritel.
- Gegen eine Mehrprämie kann man seine Sportgeräte dennoch zum Neuwert versichern. Dieser Aufschlag beträgt bei Coop Versicherung 24 Franken, bei Helvetia-Patria 15 Franken und bei Züritel 21 Franken. Nur die CSS führt diese Versicherungsart nicht.
- Die anderen grossen Versicherer kennen bei Snowboards und Ski die Neuwertdeckung.

Sportgeschäfte bieten beim Kauf oft eine Snowboard- oder Skiversicherung an, die auch Diebstahl deckt. Haben Sie jedoch bei der Hausratversicherung bereits den Zusatz «einfacher Diebstahl auswärts», können Sie auf dieses Angebot im Prinzip verzichten. Drei Vorteile haben diese Händler-Versicherungen allerdings: Sie zahlen auch bei Beschädigung (Bruch), sie kennen keinen Selbstbehalt, und sie vergüten zum Neuwert.

(ch)