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Wer abgelaufene Autobahnvignetten nicht entfernt (siehe Bild), riskiert eine Busse. Denn sie können die Sicht auf die Fahrbahn einschränken. Diese muss der Fahrer laut Gesetz jedoch «frei überblicken» können. Dass Beamte gelegentlich rigoros durchgreifen, zeigt ein Fall aus Adliswil ZH: Ein Autofahrer kassierte einen Strafbefehl wegen eines GC-Wimpels am Rückspiegel. Kostenfolge: 254 Franken.
Tipp: Vignetten entfernt man am besten mit einem Schaber für Keramik-Kochfelder. Wärmt man sie mit einem Föhn an, gehts noch leichter. Klebstoffrückstände bringt man mit Nagellackentferner weg.
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