Rund 600'000 Frauen und Männer in der Schweiz betreuen zu Hause einen Angehörigen, der pflegebedürftig ist. Das zeigen Zahlen des Bundesamtes für Gesundheit. Seit fünf Jahren müssen pflegende Angehörige das nicht mehr unentgeltlich tun.
Im Jahr 2019 fällte das Bundesgericht einen wegweisenden Entscheid. Dieser verpflichtet die Krankenkassen, Pflegeleistungen auch von nicht ausgebildeten Angehörigen zu bezahlen. Die Abrechnung erfolgt über eine Spitexorganisation, die von den Angehörigen frei gewählt werden kann.
Entlöhnt werden muss der Aufwand für die Grundpflege. Diese umfasst beispielsweise Hilfe beim Essen, bei der Körperhygiene oder beim Anziehen. Die Krankenkassen bezahlen der Spitexorganisation dafür Fr. 52.60 pro Stunde. Mit diesem Geld berappt die Spitex Lohn und Sozialleistungen sowie die Administration inklusive Abrechnung mit den Krankenkassen.
Aufgrund des Bundesgerichtsentscheides entstanden seit dem Jahr 2019 mehr als 30 private Spitexfirmen, die sich auf die Anstellung von pflegenden Angehörigen spezialisiert haben.
Die Anstellungsbedingungen sind recht unterschiedlich, wie eine Stichprobe des K-Tipp bei sieben Spitexfirmen und der Caritas zeigt.
Darauf sollten pflegende Angehörige achten
Wer für die Pflege von Angehörigen zu Hause entlöhnt werden will, kann die Spitexorganisation, von der er angestellt werden will, frei wählen. Es gibt staatliche und private Spitexorganisationen, gewinnstrebige oder Non-Profit-Organisationen wie die Spitex Caritas Care. Adressen von prviaten Spitexfirmen finden Sie im Internet auf Spitexprivee.swiss.
Tipp: Vergleichen Sie die Arbeitsverträge mehrerer Spitexfirmen punkto Stundenlohn und Sozialleistungen. Bei Interesse an Weiterbildungskursen fragen Sie nach den Kosten.