Inhalt
Das Bett sollte die Normbezeichnung EN 747 haben. Laut Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) bietet diese Norm eine gewisse Gewähr für Sicherheit.
- Das obere Bett muss auf allen vier Seiten mit einem Geländer ausgestattet sein.
- Das Geländer muss mindestens 16 cm über die Matratze hinausreichen.
- Sprossenabstand des Geländers: Der Kopf des Kleinkinds darf nicht hindurchpassen.
- Die Einstiegsöffnung des Geländers sollte mindestens 30 bis 40 cm breit sein.
- Die Leiter muss mit dem Bett stabil verbunden sein.
- Der Stufenabstand der Leiter sollte mindestens 20 cm betragen.
- Die Stufen der Leiter sollten eine Tiefe von mindestens 9 cm haben und mit einem Antirutschbelag versehen sein.
- Das obere Bett muss fest mit dem unteren verbunden sein.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden