Frauen werden normalerweise mit 64 pensioniert, Männer mit 65. So sieht es das Gesetz vor. Die meisten reduzieren ihre Berufstätigkeit aber schon Jahre vorher. Rund 88 Prozent beider Geschlechter beziehen die AHV-Rente trotzdem ab dem ordentlichen Pensionsalter. Bei den Pensionskassen ist der Zeitpunkt des Bezugs von Kapital oder Rente unterschiedlicher. Guthaben auf Freizügigkeitskonten oder in der 3. Säule können zwischen dem 60. und 70. Altersjahr bezogen werden.
Einen generell für alle angehenden Rentnerinnen und Rentner besten Zeitpunkt für die Pensionierung gibt es nicht. Die Bedürfnisse sind sehr individuell, die finanziellen Verhältnisse höchst unterschiedlich.
Die AHV-Rente muss man beantragen
Wer während des Erwerbslebens wenig verdient hat und deshalb nur kleine Renten von AHV und Pensionskasse erhält, hat oft zusätzlich Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Auch diese erhält man wie die AHV-Rente nicht automatisch – man muss sie beantragen.
Gekürzte Renten gibt es für diejenigen, die ihre Renten schon vor dem normalen Pensionsalter beziehen. Die Kürzungen fallen bei der AHV weniger hoch aus als bei der Pensionskasse.
Wer nach 65 weiter erwerbstätig ist, muss sich überlegen, ob er den Rentenbezug aufschieben will. Ein Aufschub erhöht die AHV-Renten stärker als die der Pensionskassen. Auch die Guthaben der 3. Säule müssen nicht bis 65 bezogen werden, wenn man nachher noch erwerbstätig ist.
Der K-Tipp bietet neu ein umfassendes Pensionierungspaket an. Damit lässt sich der geeignete Zeitpunkt für den Bezug der Leistungen bestimmen. Folgende Formulare, Merkblätter und Vorlagen finden Sie im Set.
AHV: Tipps und ein Formular zum Beantragen der Rente. Die Anleitung erklärt, wie stark sich ein Vorbezug oder ein Aufschieben der Rente auf deren Höhe auswirkt und welche Fristen zu beachten sind.
Ergänzungsleistungen: Wenigverdiener haben im Alter Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Eine Briefvorlage hilft ihnen beim Stellen des Antrags.
Pensionskasse: Monatliche Rente oder einmaliges Kapital? Wann ist der beste Zeitpunkt für den Bezug? Ein Merkblatt hilft bei diesem Entscheid. Mit dem Formular kann man die Leistungen geltend machen. Ein separates Formular dient dem Abrufen von Freizügigkeitsguthaben.
Säule 3a: Informationen zum Zeitpunkt des Bezugs. Ein Formular hilft bei der Auszahlung.
Steuertipps: Wo Geld fliesst, drohen Steuern. Die wichtigsten Tipps, um nicht unnötig viel Steuern zu bezahlen.
Hier gibts das Pensionierungspaket
Das Pensionierungspaket des K-Tipp enthält eine 10-seitige Anleitung zum Bezug von AHV-Renten, Pensionskasse, Freizügigkeitsgeld und Guthaben der 3. Säule sowie von Ergänzungsleistungen. Der Anhang enthält Formulare zum Ausfüllen. Damit können die Leistungen beantragt werden. Preis des Pakets: 15 Franken, inklusive Mehrwertsteuer und Versandkosten.
So bestellen Sie das Info-Paket: mit dem Talon auf Seite 26, per Telefon 044 253 90 70, Fax 044 253 90 71 oder per E-Mail an ratgeber@ktipp.ch.