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Liliane Kienle (Name geändert) aus Bern organisiert im nächsten Frühjahr für Kinder ihres Klubs ein Trainingslager in Davos GR. Die rund 40-köpfige Gruppe reist im Zug. Eigentlich wollte Kienle für die Kinder Kinder-Mitfahrkarten kaufen. Diese kosten 30 Franken. Sie berechtigen Kinder von 6 bis 15 Jahren während eines Jahres zu beliebigen Fahrten mit einer erwachsenen Person. Und zwar derjenigen, die auf der Mitfahrkarte eingetragen ist.
Aber dann las Kienle auf der SBB-Website, die Mitfahrkarte sei «nicht gültig für Schulen, Institutionen, Vereine, Unternehmen, Einrichtungen und Organisationen etc., die als Gruppe unterwegs sind». In den Tarifbestimmungen der Bahn- und Busunternehmen steht es noch deutlicher.
Doch das ist falsch: Kinder in Gruppen dürfen sehr wohl auch mit einer Kinder-Tageskarte oder -Mitfahrkarte reisen. Das bestätigen die Tariforganisation CH-Direct und die SBB dem K-Tipp.
Fazit: Die Kinder des Berner Sportklubs fahren für 30 Franken nach Davos und zurück. Sie können auch während des Trainingslagers den öffentlichen Verkehr benützen. Und der Klub spart gegenüber dem Kollektivbillett Hunderte von Franken.
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Es ist kompliziert...
Wenn beispielsweise 10 Erwachsene (ab 16 Jahren) mit der Gruppe reisen, dann können maximal 40 Kinder mit einer Kinder-Tageskarte zu 16 Franken oder mit einer Kinder-Mitfahrkarte zu 30 Franken mitreisen. Gemäss CH-Direct ist mit der Aufteilung der Gruppe Folgendes gemeint: Wenn beispielsweise nur 5 Erwachsene mit 40 Kindern reisen, dann darf nicht ein Teil mit Kinder-Tageskarten oder -Mitfahrkarten fahren und der andere Teil mit einem Gruppenbillett. Aber Sie haben recht. Aus den Tarifbestimmungen lässt sich das so nicht herauslesen.
Nicht ganz klar...
Lieber Ktipp: Was genau kann nun der Verein? 4 Kinder mit Kindertageskarten zu 16.- ausstatten? Oder alle 40 Kinder? Und gilt das auch für Schulen? Oder sind es tatsächlich Mitfahrkarten zu 30.- (T600 3.14) Wenn ich die Tarifbestimmungen bei CH-direkt nachlese, scheint mir möglich zu sein, dass max. 4 Kinder mit Tages- oder Mitfahrkarten reisen, denn explizit verboten wird die Aufteilung der Gruppe: T654, 14.2.2.2 Je Begleitperson können maximal 4 Kinder mitgenommen werden. Jedes Kind von 6-16 Jahren muss im Besitz einer Kinder-Tageskarte sein. Schulen, Institutionen, Vereine, Unternehmen, Einrichtungen und Organisationen etc. ist es nicht erlaubt die Gruppe aufzuteilen und so, mit Begleitern à 4 Kindern mit der Kin-der-Tageskarte zu reisen. Die Kinder - Tageskarten zählen beim Gruppenbillett nicht für die Berechnung der Freifahrten. Für Gruppen gilt der Tarif 600 Kapitel 9. Bitte ergänzen oder präzisieren Sie das doch. Herzlichen Dank.