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Einigt man sich auf einen Pauschalpreis, muss der Kunde selbst dann nicht mehr zahlen, wenn der Handwerker den Aufwand unterschätzt hat. Wer keine Pauschale vereinbart, sollte wenigstens auf einem Kostendach beharren, das der Handwerker nicht überschreiten darf.
Besonders häufig gibt es nachträgliche Diskussionen, wenn Schimmel vorhanden war. Denn das Ausmass des Problems und die nötigen Arbeiten werden oft erst später sichtbar. Mieter bzw. Hausbesitzer sollten sich deshalb vor der Auftragsvergabe über die Schimmelpilzsanierung informieren. Nützliche Infos findet man beim Bundesamt für Gesundheit unter www.bag.admin.ch/Themen ] Wohngifte ] Gesundes Wohnen ] Feuchtigkeitsprobleme und Schimmel.
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Alles Wichtige für Wohneigentümer liefert der K-Tipp-Ratgeber «Die eigenen vier Wände» (6. Auflage, 192 Seiten). Zu bestellen über Tel. 044 253 90 70. oder www.ktipp.ch ] Buchshop.
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