Die Lebensmittelverordnung des Bundes sagt klar: Auf Produkten muss das Mindesthaltbarkeitsdatum an einer «gut sichtbaren Stelle deutlich, gut lesbar und dauerhaft» aufgedruckt sein. Es darf nicht «durch Bildzeichen oder sonstiges eingefügtes Material verdeckt, undeutlich gemacht oder getrennt werden».

Der K-Tipp zeigte Passanten in Zürich mehrere verpackte Produkte und fragte sie, ob sie das Haltbarkeitsdatum lesen könnten. Etwa bei schwarzen ...