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Nein. Laut Scheidungsurteil müssen Sie Ihren Sohn bis zu seinem 18. Lebensjahr (also bis zur Mündigkeit) finanziell unterstützen. Es spielt keine Rolle, ob Ihr Sohn eine Ausbildung macht.
Kommt noch dazu: Bis zum Alter 18 hat ohnehin Ihre Ex-Frau Anspruch auf diese Alimente – die sie aber natürlich für Ihren Sohn einsetzen muss. Ist Ihr Sohn mündig, müssen Sie ihn nur dann weiterhin finanziell unterstützen, wenn er noch in der Ausbildung und darum bemüht ist, diese auch abzuschliessen. Anders ausgedrückt: Hat Ihr Sohn mit 18 noch keine neue Ausbildung angefangen, dürfen Sie die Alimentenzahlungen so lange einstellen, bis er eine Ausbildung in Angriff nimmt.
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