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K-Tipp 13/2019
20.08.2019
Ja. Gemäss Arbeitsgesetz müssen Arbeitgeber ihren Angestellten mit Familienpflichten für die Betreuung eines bis 15-jährigen kranken Kindes bis zu drei Tage frei geben, falls dies nötig ist. Ist Ihre Anwesenheit im Spital erforderlich oder aus ärztlicher Sicht zumindest wünschenswert, muss Ihr Chef Ihnen also frei geben. Während einer unverschuldeten Abwesenheit haben Sie Anspruch auf Lohn. Das gilt, solange Sie alles Zumutbare unternommen haben, um die Absenz zu verhindern.
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