Inhalt
19.10.2010
Wohin mit dem Pensionskassengeld? Diese Frage stellt sich für alle Angestellten, die ihren Job für längere Zeit aufgeben – etwa für eine berufliche Weiterbildung, für eine Weltreise oder weil sie arbeitslos werden. Betroffene müssen also ihrer bisherigen Pensionskasse mitteilen, wohin sie das angesparte Altersgeld überweisen soll.
Als Parkmöglichkeit für dieses sogenannte Freizügigkeitsgeld k...
Kostenpflichtiger Artikel
Melden Sie sich bitte an oder wählen Sie eines unserer Print- oder Online-Abos mit kostenloser Rechtsberatung und vielen weiteren Vorteilen.
Abo ab 8 Franken