Ja. Es ist klar, dass dieses Angebot unbefriedigend ist. Es kann auch in keiner Art und Weise darüber hinwegtäuschen, dass der Schweizerische Nutzfahrzeugverband (Astag) und sein Car-Garantiefonds im Fall Jann jämmerlich versagt haben. Man kann deshalb davon ausgehen, dass es den Astag-Carreisen-Garantiefonds nicht mehr lange gibt. Der Reisebüro-Verband akzeptiert den Astag-Carfonds jetzt schon nicht mehr als anerkannte Kundengeldabsicherung.
Wer das Angebot annimmt und unterschreibt (Termin ist Ende August), nimmt zwar einen Verlust in Kauf. Es ist aber davon auszugehen, dass auf dem Gerichtsweg keine bessere Entschädigung herausgeschaut hätte.

Auch die Rechtsschutzversicherer und der Ombudsman der Reisebranche empfehlen, das Angebot zu akzeptieren.

Noch ein paar weitere Tipps dazu:
- Die Barentschädigung von 27 Prozent des verlorenen Betrages will der Fonds noch in diesem Herbst auszahlen.
- Den Reisegutschein von 13 Prozent - er ist zwei Jahre lang gültig - können Sie nur für eine Busreise einsetzen (keine Kreuzfahrt) und nur bei Direktbuchung beim Veranstalter.
- Die drei grossen Busreisen-Veranstalter Eurobus, Marti und Twerenbold haben zugesagt, dass sie die Gutscheine akzeptieren (und aus der eigenen Tasche finanzieren). Wer von diesem Angebot maximal profitieren möchte, sollte eine möglichst teure Reise buchen. Beispiel: die grosse 14-tägige Skandinavien-Rundfahrt von Twerenbold für 2945 Franken. Mit dem 13-Prozent-Gutschein erhalten Sie hier einen Rabatt von 380 Franken. Wer beim Jann-Konkurs nur wenige 100 Franken für eine Anzahlung verloren hat, kann so seinen Verlust in Grenzen halten.
- Die drei erwähnten Busreisen-Veranstalter sind nicht beim Astag-Carfonds versichert, sondern beim Garantiefonds der Schweizer Reisebranche.
- Sie können den Reisegutschein auch bei gewissen anderen Carreisen-Anbietern einlösen; einige akzeptieren ihn, andere nicht. Aber: Lösen Sie den Gutschein nicht bei einem Unternehmen ein, das weiterhin beim Astag-Garantiefonds versichert ist - es sei denn, Sie dürfen den Preis des Arrangements erst nach Abschluss der Reise zahlen.
- Im Schreiben des Astag-Carfonds heisst es, die Lösung komme nur zu Stande, wenn «sämtliche geschädigten Jann-Kunden dem Angebot zustimmen». Dies ist bei 6484 geschädigten Kunden praktisch unerfüllbar. Beim Astag-Carfonds heisst es jetzt, eine überwiegende Mehrheit genüge.
- Wer das Astag-Angebot unterschreibt, verzichtet damit auf weitere Ansprüche aus dem Jann-Konkurs. Das macht aber nichts, denn aus dem Konkurs ist mit grosser Wahrscheinlichkeit kein Geld zu erwarten (weil beispielsweise 8 von 12 Cars geleast waren). Sie können also Ihre Forderungseingabe beim Konkursamt Niederglatt zurückziehen.

(em)