Inhalt
K-Tipp 05/2023
14.03.2023
Ja. Es gibt in jedem Kanton eine Amtsstelle, die letztwillige Verfügungen aufbewahrt. Auch der Verband der Schweizer Notare führt ein zentrales Register. Dort lassen sich Testamente und Erbverträge registrieren, die bei einem Notar, einem Anwalt oder einer Amtsstelle hinterlegt sind. Das erleichtert das Auffinden der Dokumente. Doch nicht alle kantonalen Aufbewahrungsstellen melden Testamente und Änderungen automatisch dem Testamentenregister.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden