Inhalt
K-Tipp 18/2022
01.11.2022
Nein, Sie müssen keine Schuldanerkennung unterzeichnen. Verlustscheine verjähren nach 20 Jahren. Wenn Sie unterschreiben, wird die Verjährungsfrist unterbrochen, und die Frist beginnt von neuem. Weigern Sie sich, müssen Sie allerdings damit rechnen, dass Ihre Ex-Frau die Verjährung mit einer Betreibung unterbricht. Anschliessend beginnt die 20-jährige Frist von neuem.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden