Das ist nicht unbedingt nötig. Wichtig ist aber: Sie sollten darauf achten, dass im Mietvertrag beide Partner als Mieter aufgeführt sind. Zudem sollten Sie und Ihr Freund den Mietvertrag gemeinsam unterzeichnen.

Dies hat zur Folge, dass Sie beide gegenüber dem Vermieter für den Mietzins haften. Und eine allfällige Kündigung des Vertrags müsste an Sie beide gerichtet sein.

Falls Sie die gemeinsame Wohnung eines Tages von sich aus auflösen wollen, können Sie gemeinsam kündigen.

Alternative: Sie schlagen dem Vermieter vor, die Wohnung auf den ver­bleibenden Wohnpartner zu überschreiben.

Falls Sie mit Ihrem Freund auch noch einen Konku­binatsvertrag abschliessen möchten, finden Sie dazu eine Vorlage auf der Internetseite des K-Tipp, und zwar unter www.ktipp.ch.