Grundsätzlich sieht das Arbeitsgesetz vor, dass den Angestellten pro Jahr mindestens 26 freie Sonntage zu gewähren sind. Doch je nach Branche gibt es Ausnahmen: Für Angestellte, die in Heimen mit der ­Betreuung der Bewohner beschäftigt sind, sind im Kalenderjahr nur mindestens 12 freie Sonntage ­garantiert.