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K-Tipp 12/2013
15.06.2013
Grundsätzlich sieht das Arbeitsgesetz vor, dass den Angestellten pro Jahr mindestens 26 freie Sonntage zu gewähren sind. Doch je nach Branche gibt es Ausnahmen: Für Angestellte, die in Heimen mit der Betreuung der Bewohner beschäftigt sind, sind im Kalenderjahr nur mindestens 12 freie Sonntage garantiert.
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