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Nein. Das Gesetz enthält keine Bestimmungen über Rechte und Pflichten von Paten. Sie müssten das Kind also weder aufnehmen noch in einer Notlage finanziell unterstützen. Das Patenkind hat Ihnen gegenüber auch keine Erbansprüche.
Zudem würden Sie auch nicht automatisch Vormund, falls die Kindesschutzbehörde einen Vormund bestimmen würde. Die Behörde orientiert sich am Wohl des Kindes. Sie prüft, wo das Kind am besten aufgehoben wäre. Sie würden also nur dann Vormund, wenn Sie die beste «Kandidatin» wären.
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