Inhalt
Die Krankenkasse. Die Operation zur Entfernung der Platte gilt als Unfallspätfolge. Da Ihr Sohn zum Zeitpunkt des Unfalls bei der Krankenkasse unfallversichert war, muss nun die Krankenkasse die Kosten für die Unfallspätfolgen übernehmen. Und zwar diejenige Krankenkasse, bei der Ihr Sohn jetzt versichert ist (falls er inzwischen die Krankenkasse gewechselt haben sollte).
Die Krankenkasse zahlt die Arzt- und Spitalkosten. Ihr Sohn muss sich mit Franchise und Selbstbehalt an den Kosten beteiligen. Taggelder für einen allfälligen Lohnausfall während der Operation zahlt die Krankenkasse nicht – im Unterschied zur Unfallversicherung. Der Betrieb muss aber den Lohn zahlen, auch wenn der Angestellte aufgrund der Operation vorübergehend arbeitsunfähig ist.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden