Die Krankenkasse. Die Operation zur Entfernung der Platte gilt als Unfallspätfolge. Da Ihr Sohn zum Zeitpunkt des Unfalls bei der Krankenkasse unfallversichert war, muss nun die Krankenkasse die Kosten für die Unfallspätfolgen übernehmen. Und zwar diejenige Krankenkasse, bei der Ihr Sohn jetzt versichert ist (falls er inzwischen die Krankenkasse gewechselt haben sollte).

Die Krankenkasse zahlt die Arzt- und Spitalkosten. Ihr Sohn muss sich mit Franchise und Selbstbehalt an den Kosten beteiligen. Taggelder für einen allfäl­ligen Lohnausfall während der Operation zahlt die Krankenkasse nicht – im Unterschied zur Unfallversicherung. Der Betrieb muss aber den Lohn zahlen, auch wenn der An­gestellte aufgrund der Operation vor­übergehend arbeitsunfähig ist.